Sitzverteilung im Hohen Rat
Grundsätzlich ist die Anzahl der Sitze im Hohen Rat nicht limitiert und der Palast von Rashanashur in Mehita könnte theoretisch über hundert weitere Sitze enthalten ohne Probleme mit Akustik und Platz zu bekommen. Allgemein ist jedem Mitglied der Futunischen Hegemonie ein Platz zugeteilt, lediglich die Stimmanzahl stellt einen Unterschied dar. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt enthält der Hohe Rat die folgende Anzahl von Sitzen für die verschiedenen Provinzen und Gebiete der Futunischen Hegemonie:
Alegon: 27
Banaba: 8
Mehita: 4
Solaman: 13
Tarawa: 36
Vashir: 21
Außengebiete: 1 (Jiklà)
Dazu kommen die geplanten Sitzverteilungen zu ordnender Gebiete:
Alegon: 3 - in den Auseinandersetzungen mit Totenwald zerstört
Tarawa: 2 - in den Auseinandersetzungen mit Totenwald zerstört
Vashir: 4 - durch Eingliederung Derets und der Monarinseln
Hargan: 15
Khadesh: 26
Lehim: 6
Onak: 12
Daneben haben die Großen Fraktionen je einen Sitz:
Weitere Sitze gehören den kleineren Fraktionen:
Kareshtash as-Hadim (Reklamationsbewegung)
Stimmverteilung im Hohen Rat
Im Gegensatz zur Sitzverteilung sind die Stimmen schon deutlich gewichtet und können massive Auswirkungen haben. Zudem haben verschiedene Gruppen ein Vetorecht in bestimmten Angelegenheiten. Das Blutgesetz selbst kann etwa nur mit den Stimmen der Großen Fraktionen sowie des Geisterkultes einstimmig geändert werden, da es eine Reihe von Verträgen zwischen diesen Fraktionen darstellt. In den meisten Fällen läuft das über Kompromisslösungen ab.
Die Gewichtung der Stimmen stellt sich so dar:
Heilige Städte: 10 Stimmen pro Stadt
Goman
Mehita
Tabar
Timor
Große Fraktionen: je 6 Stimmen
Provinztitel: je 6 Stimmen
Shaikhan Alegon
Shaikhan Hargan(geplant)
Shaikhan Lehim(vorgeschlagen)
Mahdinat Solaman
Föderation von Tarawa
Shaikhan Vashir
Geisterkult: 5 Stimmen
Aszanah: 5 Stimmen
Futunisches Oberkommando: 5 Stimmen
Oritansh: 5 Stimmen
Die Reklamationsbewegung, die Militärischen Mandate sowie die Delegationen aus Khotso, Onak, Deret und Khadesh haben keine Stimmrechte. Alle anderen Gebiete haben Stimmen zwischen einer und fünf gemessen an ihrer Bevölkerung.
Ablauf von Debatten im Hohen Rat
Der Hohe Rat hat zu allen Wesiraten und deren Geschäftsfeldern die legislative Bestimmung inne und entsprechende permanente Ausschüsse mit wechselndem Vorsitz und jährlicher Wahl der Mitglieder. Diese Ausschüsse können dann von einem weiteren Delegierten besetzt werden. Alle Debatten sind in der Regel auf Grund der enormen Anzahl von Stimmrechtsmitgliedern und Sitzinhabern auf einen Monat ausgedehnt. Abstimmungen sind jedoch auf eine Stunde begrenzt, in welchen die Mitglieder in der Reihefolge der Gewichtung ihre Stimmen abgeben. Die Gesetzesinitiative obliegt den Großen Fraktionen.
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