Regierungsform

  • In der Futunischen Hegemonie gibt es in den jeweiligen Teilstaaten eine Fülle von Regierungssystemen, die an die jeweiligen Staatsformen angepasst wurden. Grob beschrieben gibt es nur zwei Staatsformen: Die der Republik und die der Monarchie. Um eine Vereinfachung zu erreichen, wurde die jeweilige Regierungsform mit der Staatsform in den Artikeln und Einträgen zusammengezogen. Theokratien sind auch nur Varianten der Monarchie.

    1 Formen der Monarchie(und Theokratie) in den Teilstaaten

    1.1 Absolute Monarchie

    Die absolute Monarchie ist ein System, in dem die Souveränität beim Monarchen liegt, der an sich an keine rechtlichen Einschränkungen gebunden ist. Dieses System ist nach den Blutgesetzen illegal, da es die in diesem Staat lebenden Blutgeborenen entmündigt und wird daher mit dem Entzug von einem Teil der Stimmrechte sanktioniert. Der Bund des Einhorns und der Geisterkult werden einem solchen Staat ausgesprochen feindlich gegenüberstehen.


    1.2 Konstitutionelle Monarchie

    Ein System, in dem die Souveränität immer noch beim Monarchen liegt, dieser jedoch an ein Gesetzeswerk gebunden ist, dass die Grenzen und Arten der Machtausübung definiert. Die parlamentarische Monarchie ist eine Unterform dieses Systems. Die Unterform ist die nach den Blutgesetzen vorgesehene Art dieser Staatsform, so die Blutgeborenen über ausreichend Mitbestimmung verfügen. Da das Feld sehr weit ist und die Grenzen mitunter wenig festgesetzt sind, werden einige Teilstaaten mit diesem System kritischer betrachtet als andere, aber in der Regel nicht sanktioniert. Diese Monarchie macht keine Aussage darüber, ob sie immer nur Repräsentant ist oder mit tatsächlichen Machtbefugnissen ausgestattet ist, weshalb es wirklich auf den Teilstaat ankommt.


    2 Formen der Republik (inklusive Diktatur, Oligarchie) in den Teilstaaten

    2.1 Oligarchie

    Ein System, in dem die Macht auf wenige konzentriert ist, die diese dann ausüben dürfen. Das System ist auf Grund seiner Gewichtung der Blutgeborenen äußerst kritisch gesehen, aber an sich nur in Ausnahmefällen sanktioniert. Unterformen sind die Aristokratie - die Herrschaft der "Besten" -, die Meritokratie - die Herrschaft der "Leistungsträger" - und die Technokratie - Herrschaft der Wissenselite. Viele Teilstaaten verfügen über meritokratische Teilmerkmale und Konzernherrschaften sind in der Regel Technokratien. Und letztere sind auf Grund ihrer doch sehr starken Einschränkungen sehr oft auch sanktioniert.


    2.2 Präsidiale Republik

    Ein System, in dem ein gewählter - oder auch bestimmter, denn die Form macht keine Aussagen über die Legitimierung, womit auch Diktaturen darunter fallen können - Präsident oder ein ähnlich bezeichnetes Oberhaupt die Regierungs- und teilweise auch die Staatsgewalt ausübt. In der futunischen Hegemonie in demokratischer Form auf die Gärten von Thond beschränkt. Alle anderen Teilstaaten mit dieser Form sind Diktaturen und entsprechend mit Stimmentzug oder anderen Strafen sanktioniert.


    2.3 Parlamentarische Republik

    Ein System, in dem ein gewältes Organ die Regierungsarbeit gegenprüft und teilweise noch extra einschränkt, wobei auch in dieser Inkarnation Diktaturen unter die Bezeichnung fallen können, die in diesem Fall ein machtloses Organ als den Schein von Legitimität erscheinen lassen. Das Gros der Teilstaaten folgt der demokratischen Variante dieses Systems, wobei es Mischungen mit anderen Varianten gibt. Auch die syndikalistischen Republiken fallen hierunter, auch wenn es im Syndikalismus an sich kein Parlament geben sollte, weil dies in der futunischen Variation nunmal mit einem Parlament verbunden ist.


    2.4 Räterepublik

    Ein System, in dem direkt gewählte Räte im Namen der Wähler in der Regel kollektiv die Regierungsverantwortung ausüben. Im Groben ist die futunische Hegemonie vor dem Großwesir eine Variation davon, auch wenn keine wirkliche Regierungstätigkeit stattfand, da die Richtlinienkompetenz beim Hohen Rat lag. Auf Grund der schwierigen Ressortabgrenzung und Streitigkeiten ist diese Form nur wenig verbreitet. Eine Abart ist das nur im Ausland vorkommende Direktorialsystem, in dem diese Räte einem Direktor untergeordnet sind, der als Regierungsoberhaupt fungiert.