Es ist absolut unangemessen, dass eine Einrichtung, welche der Bildung der Blutgeborenen dient, die Standards, welche sie von anderen abverlangt, nicht selbst einbehält. Eine Aburteilung anderer Nationen, egal wie wenig sie dem Blutgesetz entsprechen, sollte maximal auf die neutrale, an sich nachvollziehbare Einordnung und Analyse folgen und nicht inhärent der Ausagen sein Dabei geht es nicht um eine etwagige Präsentation nach außen, sondern die gleichen Maßstäbe an seine eigenen Aussagen anzulegen, die man selbst von anderen erwartet.
Zunächst ist festzuhalten, dass sich Irkanien in erster Linie als Staat versteht. Ein Staat ist nach westlicher Vorstellung geformtes Rechtskonstrukt, das über drei wesentliche Merkmale verfügt: Erstens ein bestimmtes Gebiet, das er ausfüllt und innerhalb dessen Grenzen er erkannt wird und zu erkennen ist. Eine Bevölkerung, die er als für sich zugehörig deklariert und welche von außen auch als eine solche erkennbar ist. Und drittens die Fähigkeit, innerhalb des Gebietes und nach außen hin, aber in jedem Fall in Bezug auf diese Bevölkerung, Kontrolle und Willen auszuüben. Einem Staat gegenüber steht das futunische Konzept der Zivilisation, also der Summe aus Überlieferung, Potential und Ausstrahlung einer Kultur, die dann in politische Form umgewandelt wird und all das berührt und prägt, was innerhalb deren Einfluss liegt. In unserem Fall also der Futunischen Hegemonie. Das widerspricht jedem dem westlich geprägten - im Sinne der Rechtstradition - Bild Irkaniens.
Desweiteren versucht sich Irkanien neben seiner reinen Rechtstradition als Staat im westlichen Sinne auch von anderen vergleichbaren Gesellschaften durch ideologische Aspekte abzuheben. Ideologie dient wie Kultur und Religion zur Definition, Legitimierung und Prägung einer Nation egal in welchem Rechtsverständnis. Die irkische Gesellschaft sucht dabei die Verfasstheit des Staates selbst zum Entscheidungsmerkmal ihres Wesens zu erheben. Wie die meisten Gesellschaften - also auch die futunische - basiert diese Art auf anthropologischer, sozialer Notwendigkeit: Also schlicht der Bildung eines Narrativs, das dem Selbstbild dient und nicht widerspricht. Quellen, ob positiv oder negativ, werden vom eigenen Standpunkt aus eingeordnet. Das geschieht auf der individuellen Ebene wie auch auf der familiären und höheren gesellschaftlichen. Dabei mangelt es an Objektivität, welche nicht erreicht werden kann.
Unter diesen Umständen ist auch der irkische Staat im westlichen Sinne kein objektiv erlangtes Ergebnis, sondern eine Abfolge von Einordnungen in ein innewohnendes Gedankenkonstrukt aus Tradition, Exegese und Selbstverwirklichung. Die fortlaufende Existenz der Gesellschaft legitimiert diesen Ansatz nach innen und außen. Wäre eine solche Stabilität nicht erreicht, könnte Irkanien sein Rechtsverständnis eines Staates, der dort mit Ideologie legitimiert wird, nicht nach innen oder außen durchsetzen. Diese Feststellungen sind selbstverständlich keine Aussagen dazu, dass das irkische Vorstellungswesen über seine Grenzen hinweg Bedeutung hat, ist es doch lediglich Ausdruck seiner Legitimation von Staatlichkeit im westlichen Sinne. Doch sie bedeuten natürlich, dass es nicht zweckmäßig ist, sie im Sinne des Selbstverständnis zu missachten. Eine Aussage über die Futunische Zivilisation ergibt sich dadurch nicht, denn auch sie ist eben Exegese kultureller, historischer und wirtschaftlicher Einflüsse. Eine Analyse kann nur dazu dienen, Verständigung und Verständnis zu fördern und so Interaktion zu ermöglichen.